Wer bezahlt Logopädie
Im Zuge der Gesundheitsreform ändern sich die Zuzahlungen zum 1.1.2004
- Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, also auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil.
- Für Heilmittel ( wie Sprachtherapie, Ergotherapie, Krankengymnastik ) beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes + 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung.
- Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegen bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken: 1%. Sammeln sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege!
- Befreiungsbescheinigungen gelten nur, wenn sie nach dem 1.1.2004 ausgestellt sind.
- Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben.
- Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen